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Der Eingangstag beim Patentamt heißt Anmeldetag. Er gibt einen weltweiten Vorrang (Priorität) für die Erfindung, allerdings nur, wenn die Erfindung innerhalb eines Jahres in den gewünschten Auslandsstaaten angemeldet wird. D. h. der Anmelder hat ein Jahr Zeit, sich zu überlegen, wo – außerhalb Deutschlands - seine Erfindung noch geschützt werden soll.

Kosten

  • Kostenlos

    Strategieberatung

 

  • 1.500 €

    Deutsches Gebrauchsmuster

    Anwaltshonorar (*netto zzgl. MwSt. und Amtsgebühr 30 EUR, für 24 Seiten Text und Zeichnungen)

  • 1.800 €

    Deutsche Patentanmeldung

    Anwaltshonorar (*netto zzgl. MwSt. und Amtsgebühr 40 EUR, für 25 Seiten Text und Zeichnungen; ohne Prüfungsverfahren)

(alle Angaben nur für gewerbliche Mandanten)

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Anschrift

DR. SCHOENEN
PATENTANWALTSBÜRO
Uerdinger Straße 3
D-47441 Moers

Kontakt

Postfach 10 22 09 · D-47412 Moers
Tel 02841 - 243 23
Fax 02841 - 245 47
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