Der Eingangstag beim Patentamt heißt Anmeldetag. Er gibt einen weltweiten Vorrang (Priorität) für die Erfindung, allerdings nur, wenn die Erfindung innerhalb eines Jahres in den gewünschten Auslandsstaaten angemeldet wird. D. h. der Anmelder hat ein Jahr Zeit, sich zu überlegen, wo – außerhalb Deutschlands - seine Erfindung noch geschützt werden soll.

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